Sterbefall in Rechtmehring

Erste Schritte

Damit Sie im Trauerfall wissen, was zu tun ist, finden Sie hier die wichtigsten Links und Informationen. 

Der Verwaltungsservice Bayern bietet viele Informationen über rechtliche Belange. 

 

In der Regel übernimmt das von Ihnen beauftragte Bestattungsunternehmen für Sie die Anzeige eines Sterbefalles. In diesem Fall müssen Sie nicht persönlich beim Standesamt vorsprechen. 

Falls Sie persönlich den Sterbefall im Standesamt anzeigen und beurkunden lassen wollen, setzen Sie sich bitte vorher mit dem Standesamt in Verbindung Tel. Nr. 08072/9199-35. Für Rentenzwecke und für die Krankenkasse wird je eine gebührenfreie Urkunde ausgestellt. 

Gerne können Sie sich auch an das Bürgerbüro Rechtmehring, Tel. Nr. 08076/499 oder die Verwaltungsgemeinschaft Maitenbeth, Fachbereich Sozialwesen Tel. Nr. 08076/916613 wenden. 

 

Was tun im Trauerfall?

Auf diese Situation ist niemand richtig vorbereit. Der Tod eines nahen Angehörigen schmerzt und lähmt. Und trotzdem muss einiges organisiert, erledigt und Entscheidungen getroffen werden. 

Eine ganze Reihe davon kann Ihnen ein Bestattungsunternehmen abnehmen. Vielleicht hilft es Ihnen auch bei der Bewältigung Ihrer Trauer, verschiedene Aufgaben selbst wahrzunehmen. 

 


Was müssen Sie sofort erledigen?

  • Wenn der Tod in der Wohnung eingetreten ist: Benachrichtigung des Arztes zur Ausstellung einer Todesbescheinigung
  • Bestattungsunternehmen mit der Überführung beauftragen (auf Wunsch erledigen die Unternehmen auch fast alle notwendigen Behördengänge)
  • Sterbeurkunde beim Standesamt des Sterbeortes ausstellen lassen

 


Zur Beurkundung des Sterbefalles beim Standesamt ist die Vorlage folgender Unterlagen notwendig:

  • Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft und gegebenenfalls ein Nachweis über die Auflösung
  • Geburtsurkunde, wenn keine Ehe oder Lebenspartnerschaft bestand
  • Nachweis über den letzten Wohnsitz (Aufenthaltsbescheinigung des letzten Hauptwohnsitzes, erhältlich im Meldeamt des Hauptwohnsitzes)
  • ärztliche Bescheinigung über den Tod (Todesbescheinigung)
  • Außerdem sollten Sie Informationen (keine Nachweise) über den Nachlass bereithalten: Vorhandensein und Aufbewahrungsort eines Testaments, Vorhandensein und Aufbewahrungsort eines Ehe- oder Erbvertrages, Informationen über Grundbesitz und Vermögen.

 

Vorbereitung der Bestattung 

  • Bestattungsform festlegen (Erd- oder Feuerbestattung) 
  • Grabstätte wählen evtl. Grabstätte erwerben (Kontakt Bürgerbüro Rechtmehring 08076/499 oder für    Kirchenfriedhof Pfarrbüro 08076/214)
  • Sarg und Sargausstattung auswählen 
  • Termin für Trauerfeier und Beerdigung beim Bürgerbüro Rechtmehring (08076/499) oder im Pfarrbüro (Tel. Nr. 08076/214) bekannt geben und festlegen 
  • Gestaltung der Trauerfeier organisieren: Dekoration, Kränze, Blumen, Sarggesteck, musikalische Umrahmung etc.
  • Druckerei beauftragten wg. Trauerbildern 
  • Zeitungsanzeige verfassen und bestellen 
  • Verständigen von Angehörigen und Freunden und evtl. um Hilfe bitten 
  • dem Pfarrer oder Trauerredner Informationen über die verstorbene Person geben 
  • Tischreservierung im Lokal und evtl. Trauermahl besprechen 
  •  an die Trauerkleidung denken

Was müssen Sie sonst noch tun?

  •  Abrechnung mit der Lebensversicherung oder Sterbekasse
  • Tod eines Rentenempfängers bei der zuständigen Behörde melden
  • Vorschusszahlung bei der Rentenversicherungsstelle beantragen 
  • Rentenanspruch geltend machen (gesetzliche Rente, Beamtenversorgung, Zusatzversorgung 
  • Arbeitgeber verständigen 
  • Gewerbe abmelden (wenn vorhanden)
  • Erbschein beantragen (beim Nachlassgericht) 
  • gegebenenfalls Testament eröffnen lassen (beim Notar)
  • Grundbesitz und Vermögen klären lassen (Steuerberater, Rechtsanwalt oder Notar einschalten evtl.)

 

Gerne hilft Ihnen unsere Sachbearbeiterin für Rente und Soziales, Frau Petra Zöttler Tel. Nr. 08076/916613, E-Mail petra.zoettler@vg-maitenbeth.bayern.de

 

Alltägliches 

  • Gas und Wasser abstellen
  • Telefon, Kabelanschluss, DSL etc. abmelden
  • Auto und Kfz-Versicherung ab- oder ummelden
  • Fälligkeit von Rechnungen oder Terminzahlungen prüfen 
  • Daueraufträge bei Kreditinstituten ändern 
  • Post umbestellen (Nachsendeantrag)
  • Zeitung, Zeitschriften etc. Abonnement kündigen 
  • Mitgliedschaften bei Vereinen oder Verbänden kündig​

 


Grabstätte 

  • Steinmetz mit der Gestaltung und Erstellung des Grabsteins beauftragen
  • Friedhofsgärtner mit der Herrichtung der Grabstätte beauftragen
  • evtl. Dauergrabpflege regeln

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