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Kommunale Bäder; Verkehrssicherungspflicht

Die Betreiber von Bädern müssen dafür sorgen, dass Vorsichtsmaßnahmen und Sicherungen zum Schutz Dritter geschaffen werden.

Beschreibung

Die allgemeine Verkehrssicherungspflicht gilt auch für kommunale Bäder.

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Stand: 30.09.2019

Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal (siehe BayernPortal)
 

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